Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energie
Lt. §88 EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sind Betreiber von Fernwärme- oder Fernkälteanlagen verpflichtet eine Aufschlüsselung über die Art der eingesetzten Energieträger sowie den Anteil der eingespeisten Abwärme zu veröffentlichen.
Tieferstehend ist die Aufschlüsselung für das abgelaufene Geschäftsjahr dargestellt.
Mix Energiebeschaffung Ortswärme 2023 [MWh]